AGB

Anmeldung:

Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet Sie zur Zahlung, auch wenn Sie nicht teilnehmen. Anmeldungen sind bis 1 Woche vor Kursbeginn möglich.
Nach Eingang der Kursgebühr erhalten Sie von uns eine schriftliche Anmeldebestätigung. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Bei Kursen, die bereits ausgebucht sind, werden Sie verständigt.

Rücktritt:

Die Kursteilnahme kann kostenfrei bis 6 Werktage vor Kursbeginn storniert werden. Bei späterer Abmeldung sind 50% der Teilnahmegebühr zu zahlen. Ein Ersatzteilnehmer kann jedoch jederzeit ohne zusätzliche Kosten benannt werden.
Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen.

Kursunterlagen:

Die iM² Kursunterlagen geben den technischen Stand zum Zeitpunkt des Kurses wieder. iM² übernimmt keine Garantie dafür, dass die Angaben unverändert auch für künftige Hardware- oder Softwareversionen gelten.
Soweit dem Kunden Unterlagen überlassen werden, steht dem Kunden ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht daran zu. Der Kunde verpflichtet sich, die Urheberrechte zu beachten und die Kursunterlagen nicht zu kopieren, zu verändern und/oder an Dritte weiterzugeben.



Zahlung:

Die Zahlung muss bis 1 Tag vor Kursbeginn auf eines unserer folgenden Konten eingegangen sein:
Sparkasse Neunkirchen
Konto 350 043 63
BLZ 592 520 46
Bank1 Saar
Konto 100012006
BLZ 591 900 00






Das Entrichten der Kursgebühr ist auch bei Kursbeginn, in bar, möglich.

Kursausfall:

iM² bleibt das Recht vorbehalten, einen Ersatzdozenten einzusetzen, den Kursinhalt zu modifizieren und weiterzuentwickeln. Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns die Absage des Kurses vor, mögliche Ausweichtermine teilen wir Ihnen umgehend mit. Bei Ausfall des Kurses aufgrund von Krankheit des Dozenten oder höherer Gewalt, sowie bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl, besteht kein Anspruch auf Durchführung. Bereits gezahlte Gebühren werden bei Kursausfall zurückerstattet.

Salvatorische Klausel:

Sofern einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam bzw. undurchführbar sind oder es werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Bedingungen. Das gleiche gilt für den Fall, dass einzelne Bestimmungen eine Regelungslücke enthalten. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder lückenhaften Bestimmung soll eine angemessene Bestimmung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten, wenn dieser Punkt bedacht worden wäre.


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